1. Allgemeines
Gebo Shop erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn
der Besteller auf solche verweist. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Gebo Shop nimmt
Bestellungen freibleibend entgegen. Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst mit dem
Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Gebo Shop zustande.
2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt.
3. Werbeprospekte und -kataloge
Angaben in Prospekten und Katalogen sind nicht verbindlich. Angaben in technischen
Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
4. Preise
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegten Preise verstehen sich als
Festpreise, ab Werk, ohne Mehrwertsteuer. Kein Skonto.
5. Transport und Verpackung
Genormte Gebinde und Paletten sind nach Empfang der Ware auszutauschen oder
franko Gebo Shop zu retournieren, andernfalls wird ihr Wert dem Besteller verrechnet.
Nichtgenormte Verpackungen für Extraanfertigungen werden nicht zurückgenommen
und dem Besteller zu Selbstkosten verrechnet. Verpackungsmaterialien werden anlässlich von Lieferungen retour genommen, sofern sie sich in unverschmutztem Zustand
befinden und nach Materialien getrennt bereitgestellt werden.
6. Liefertermine
Liefertermine haben lediglich einen informativen Charakter. Der Liefertermin verschiebt
sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die Gebo Shop trotz gebotener Sorgfalt
nicht abwenden kann. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und –terminen berechtigt
nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Gebo Shop sind bis spätestens am 30.
Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung
vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten.
8. Extraanfertigungen
Werkzeuge und Einrichtungen bleiben - auch wenn Kosten vom Käufer übernommen
werden - Eigentum von Gebo Shop und werden von dieser kostenlos während 5 Jahren
für Nachbestellungen aufbewahrt. Falls während dieser Zeit keine weiteren Aufträge
erfolgen, so wird über die Werkzeuge nach Rücksprache verfügt.
Ohne gegenseitige Vereinbarung bleiben kleine Abweichungen hinsichtlich Stückzahl
(Mehr- oder Minderlieferung) ausdrücklich vorbehalten.
Sofern Gebo Shop Artikel nach Zeichnung, Modell oder Muster, die ihr der Besteller
übergibt, zu liefern hat, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass damit keine
Schutzrechte Dritter verletzt werden und übernimmt damit alle Schäden, die Gebo Shop
aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen könnten.
Alle mündlichen, telefonischen und telegrafischen Abmachungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
9. Eigentumsvorbehalt
Gebo Shop bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware (insbesondere
Konsignationsware) bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller ermächtigt Gebo Shop, die Eintragung des Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
10. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom Lager der Gebo Shop auf den
Besteller über.
11. Retourwaren
Retouren werden nur innert 10 Tagen ab Lieferung nach vorheriger Übereinkunft
zurückgenommen. Gebo Shop behält sich vor, dem Besteller bei Rücknahme von
gelieferter Ware je nach Zustand mind. 20% vom Warenwert in Abzug zu bringen. Ausgeschlossen sind Retouren bei Spezialanfertigungen. Die Kosten für den
Rücktransport trägt der Besteller.
12. Prüfung und Abnahme
Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen von Gebo Shop innert 5 Arbeitstagen
zu prüfen und Gebo Shop eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen und Leistungen - unter Vorbehalt allenfalls
versteckter Mängel - als genehmigt.
13. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung des Gerätes.
Bei rechtzeitiger Prüfung und unverzüglicher Mitteilung ist Gebo Shop unter Ausschluss
des Wandelungs- und Minderungsanspruches und Verzicht des Bestellers auf weitere
Schadenersatzansprüche nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet.
Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und
dauert 12 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur.
Von der Gewährleistung und Haftung von Gebo Shop ausgeschlossen sind sodann
Schäden, die nicht infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Konstruktion entstanden sind, wie z.B. infolge natürlicher Abnützung (Verschleissteile), nicht fachgerechter
Installation, mangelhafter Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder von
Betriebsvorschriften, Eingriffen von nicht autorisierten Stellen, Verwendung von anderen
als Original-Ersatzteilen von Gebo Shop sowie höherer Gewalt oder anderen Gründen,
die Gebo Shop nicht zu vertreten hat.
14. Produktesicherheitsgesetz und Rückverfolgbarkeit
Entsteht im Laufe der Produktelebensdauer der gelieferten Ware aufgrund eines
Produktefehlers eine aktuelle oder mögliche Gefahr für die Personensicherheit oder
ein Gesundheitsrisiko, so ist der Besteller verpflichtet, für deren Beseitigung wirksam mit der Gebo Shop zusammenzuarbeiten. Besteller sind gemäss dem geltenden
Produktesicherheitsgesetz (PrSG) insbesondere dazu verpflichtet, eine vollständige
Rückverfolgbarkeit von gelieferten Waren sicherzustellen. Die Gebo Shop ist berechtigt, diese Verpflichtung des Bestellers auf schriftliche Voranzeige hin mit geeigneten
Massnahmen zu überprüfen.
15. Ausschluss weiterer Haftung
Der Besteller hat wegen Mängeln an Lieferungen und Leistungen einzig die in Ziffer 13
ausdrücklich genannten Rechte.
Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht ausdrücklich
genannte Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind
ausgeschlossen. Der Besteller hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall,
Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts, insb. des
Produktehaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten.
16. Markenrechte
Die Rechte an allen Marken, Logos, Fotos und Texten im Zusammenhang mit Produkten
der Gebo Shop in Prospekten, Flyern sowie in Ausstellungs-, Verkaufsförderungs- und
POS-Material sowie in Prospekten, Flyern und ähnlichen Unterlagen liegen ausschliesslich bei Gebo Shop.
Die Belieferung mit solchen Materialien erfolgt unter der Voraussetzung, dass der
Händler diese Rechte anerkannt.
17. Änderung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Gebo Shop behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
jederzeit vor.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem materiellen Recht, unter Ausschluss
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf vom 11.04.1980 und dessen Änderungen.
Gerichtsstand ist für beide Parteien Zug. Gebo Shop kann den Besteller auch vor den an
seinem Sitz/Wohnsitz zuständigen Gerichten belangen.
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